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Das einheitliche Personalregister

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Sobald Ihre Mitarbeiter eingestellt werden, müssen französische Unternehmen mehrere Register in ihren Unternehmen führen.

Mit dem Modul „Einzelpersonalregister“ können Sie die gesamte Liste Ihres Personals erfassen und erstellen, das in diesem RUP-Register angegeben werden muss.

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Das einheitliche Personalregister

Sobald Ihre Mitarbeiter eingestellt werden, müssen französische Unternehmen mehrere Register in ihren Unternehmen führen.

Sind das einheitliche Personalregister und das einheitliche Dokument zur beruflichen Gefährdungsbeurteilung verpflichtend? Benötigen Sie ein Brandschutzregister? Was riskieren Sie, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen?

Bei der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters muss ein Personalregister eröffnet werden.

Praktikanten und Freiwillige im Zivildienst müssen in einer gesonderten Rubrik dieses Verzeichnisses aufgeführt werden.

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, bestimmte Angaben sind jedoch verpflichtend.

Die folgenden Informationen müssen in der Reihenfolge der Einstellungen (oder Ankünfte) eingegeben werden:

Identifikation des Mitarbeiters: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität

Karriere: Jobs, Qualifikationen, Datum des Eintritts und Austritts aus dem Unternehmen

Vertragsart: CDI: CDI: Unbefristeter Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, beruflicher Eingliederungsvertrag, CDD: CDD: Befristeter Vertrag, bereitgestellt von einer Arbeitgebergruppe oder einem befristeten Beschäftigungsunternehmen, Arbeit von zu Hause aus

Für ausländische Arbeitnehmer: Typ und Seriennummer des Arbeitserlaubnisdokuments

Für Praktikanten und Freiwillige im Zivildienst: Vor- und Nachname, Beginn- und Enddatum des Praktikums oder der Ausbildung im beruflichen Umfeld, Vor- und Nachname des Tutors, Aufenthaltsort des Praktikanten

Für Teilzeitbeschäftigte: Erwähnung „Teilzeitbeschäftigter“

Für Mitarbeiter, deren Einstellungs- oder Entlassungsgenehmigung erforderlich ist: Datum dieser Genehmigung oder Datum des Genehmigungsantrags

Der Arbeitnehmer, der regelmäßig Telearbeit leistet, muss in diesem Register als Telearbeiter ausgewiesen werden.

Im Falle einer Aufeinanderfolge von Arbeitsverträgen werden die entsprechenden Eintritts- und Austrittstermine für jeden Vertrag in einer neuen Zeile im Register angegeben.

Dieses Register kann nach Rücksprache mit dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) digital geführt werden.

Es wird der Arbeitsaufsichtsbehörde und den Mitgliedern des CSE zur Verfügung gestellt.

Das Fehlen eines Registers, das Fehlen der Aktualisierung oder das Vergessen von Pflichtinformationen kann zu einem Bußgeld von bis zu 750 € pro betroffenem Mitarbeiter führen.

Mit dem Modul „Einzelpersonalregister“ können Sie die gesamte Liste Ihres Personals erfassen und erstellen, das in diesem RUP-Register angegeben werden muss.

MODULE DEMO THE SINGLE PERSONNEL REGISTER

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